OK Um diese Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, werden Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Eine Widerspruchsmöglichkeit und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ein Trauerfall.

Was nun?

Stirbt ein Mensch, müssen einige Dinge in die Wege geleitet werden, vieles muss beachtet werden. Dabei hängt es auch vom Sterbeort ab, was zuerst und von wem getan werden muss.

Todesfall zu Hause

Tritt der Tod in der häuslichen Umgebung ein, müssen Sie zuallererst den Hausarzt des Verstorbenen oder den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 verständigen.

Der Arzt wird einen Totenschein ausstellen. Anschließend können Sie uns benachrichtigen, wir sind 24 Stunden täglich für Sie unter der Telefonnummer 09131–25 640 erreichbar.

Nehmen Sie sich danach ruhig etwas Zeit, um bei dem Verstorbenen zu verweilen.

Todesfall im Krankenhaus

Im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung ziehen die Mitarbeiter zunächst einen Arzt hinzu, der den Verstorbenen untersucht und den Totenschein ausstellt.

Erst danach werden die Angehörigen benachrichtigt, denen im Krankenzimmer oder in einem gesonderten Raum meist die Möglichkeit gegeben wird, sich ein erstes Mal zu verabschieden. Kontaktieren Sie uns im Anschluss daran.

Gerne bahren wir den Verstorbenen in unseren Abschiedsräumen auf, zu denen Sie Tag und Nacht Zugang haben.

Todesfall im Ausland

Stirbt ein Angehöriger im Ausland, müssen Sie auch dort zunächst einen Arzt und anschließend die Behörden des Landes informieren.

Auch die für die Kranken- und gegebenenfalls für die Lebensversicherung zuständigen Institutionen des Verstorbenen sollten Sie kontaktieren.

Im Anschluss daran können Sie entweder einen Bestatter vor Ort oder uns mit der weiteren Regelung aller Formalitäten, der Überführung und im Anschluss der Bestattung betrauen.

Bei ungeklärter Todesursache

Sind die Todesursache oder die Begleitumstände des Todes nicht eindeutig feststellbar, muss der Notarzt zusätzlich die Polizei einschalten.

Über den polizeilichen Überführungsdienst veranlasst sie die Abholung des Verstorbenen, benachrichtigt dann die Angehörigen und leitet die nötigen Untersuchungen ein.

Sobald diese abgeschlossen sind, kann das Bestattungshaus Utzmann alles Weitere in die Wege leiten.

Diese Unterlagen benötigen wir:

Sobald Sie uns kontaktiert haben, stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Erfahrung zur Verfügung. Wenn möglich, halten Sie bitte neben dem Totenschein den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Es kann auch von Vorteil sein, die Krankenversicherungskarte und gegebenenfalls Vorsorgeunterlagen bereitzulegen. Dann können wir erste Formalitäten regeln.

Welche Unterlagen wir ansonsten benötigen (je nach Personenstand etwa Geburtsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde etc.) oder was Sie tun müssen, wenn Unterlagen fehlen, besprechen wir mit Ihnen am Telefon oder im ersten persönlichen Gespräch.

Wir werden ab dem Moment des Kontaktes an Ihrer Seite sein.

Totenschein
Personalausweis
Krankenversicherungskarte
Vorsorgeunterlagen

 

je nach Personenstand

Geburtsurkunde
Heiratsurkunde,
Sterbeurkunde …